AGBs
- Produktionsbedingte Abweichungen der Ware von Musterabbildungen und getroffenen Vereinbarungen bezüglich Farbe und Struktur von Naturwerkstoffen und Oberflächen, die bedingt durch Herstellungsverfahren begründet sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Vertraglich zugesicherte Eigenschaften sind hiervon ausgenommen. - Alle durch Testa Motari erstellten Designentwürfe oder aus einem Gestaltungsauftrag resultierende Gestaltungsideen, sind, so nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum von Testa Motari und dürfen weder vervielfältigt oder reproduziert werden.
Rücktritt durch Testa Motari
- Testa Motari braucht nicht zu liefern, wenn produktionsrelevante Komponenten der zu liefernden Ware durch die Zulieferer eingestellt worden sind oder Fälle von höherer Gewalt vorliegen , sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und Testa Motari die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und Testa Motari ferner nachweist , sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat Testa Motari den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Abnahmeverzug
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann Testa Motari vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die angefallenen Lagerkosten zu bezahlen.
- Testa Motari kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
- Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann Testa Motari bis 50 % des Bestellpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
- Bei individuellen Anfertigungen nach Kundenwunsch, kann Testa Motari 100% des Bestellpreises als Schadenersatz fordern.